1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) gelten für alle Vereinbarungen zwischen Third.space, CVR-Nr.: 28505108, Stormgade 133, 6715 Esbjerg N (im Folgenden „Third.space”) und einem Kunden (im Folgenden „der Kunde”) über die Lieferung von Einrichtungslösungen, Möbeln und Accessoires sowie damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2. Diese Bedingungen werden zusammen mit der separaten Beschreibung der Lieferung von Third.space an den Kunden durch die Parteien verwendet und stellen somit eine Mindestregelung für die Vereinbarung der Parteien dar, vgl. weiter unten Abschnitt 2.2.
1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich in Form eines Vertrags oder eines Nachtrags dazu akzeptiert werden. Auch wenn einige Bestimmungen der Bedingungen durch Vereinbarung aufgehoben werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin.
1.4. Vom Kunden festgelegte Lieferbedingungen, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie von Third.space schriftlich akzeptiert werden.
2. Angebote und Vereinbarungen
2.1. Angebote von Third.space ohne bestimmte Annahmefrist verfallen automatisch nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Datum des Angebots.
2.2. Die Parteien schließen eine separate Vereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung”) über die Lieferung von Third.space an den Kunden, einschließlich Zeitplan und Preise. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und der Vereinbarung hat Letztere Vorrang.
3. Umsetzung der Vereinbarung
3.1. Nach Abschluss der Vereinbarung benennt der Kunde einen Projektverantwortlichen, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarung zuständig ist. Der Kunde muss nach Möglichkeit vermeiden, den Projektverantwortlichen des Kunden zu ersetzen.
3.2. Wenn die Vereinbarung die Installation umfasst, ist der Kunde für alle vorab erforderlichen Arbeiten verantwortlich, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf die Einrichtung der erforderlichen elektrischen Installationen, Fundamentarbeiten und Lieferungen von anderen Lieferanten des Kunden. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die für die Installationsarbeiten erforderlichen Strom-, Wasser- und sonstigen Anschlüsse kostenlos für Third.space bereitzustellen. Darüber hinaus muss der Kunde sicherstellen, dass der Standort des Kunden geräumt ist und ein freier Zugang zum Installationsort gewährleistet ist.
4. Lieferung, einschließlich Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Lieferung erfolgt Ex Works, Incoterms® 2020, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Third.space ist zu Teillieferungen berechtigt, einschließlich Lieferungen direkt von Unterlieferanten.
4.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle angegebenen Fristen und Liefertermine ungefähre Angaben und lediglich Schätzungen, und der Kunde kann sich im Falle eines Verzugs von Third.space nicht auf einen wesentlichen Verzug berufen.
4.4. Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in der Lage oder nicht bereit, die Lieferung anzunehmen, kann Third.space nach eigenem Ermessen die Ware auf Kosten und Verantwortung des Kunden einlagern. In diesem Fall gilt die Lieferung als am Tag der Einlagerung erfolgt.
4.5. Bei Verzug des Kunden ist Third.space berechtigt, nachfolgende Fristen und Liefertermine entsprechend zu verschieben und dem Kunden die durch seinen Verzug entstandenen Kosten oder Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
4.6. Third.space behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und Gebühren vor. Bis zum Zeitpunkt der Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verkaufen, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken, zu hinterlegen oder in ähnlicher Weise darüber zu verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Eigentumsrechte von Third.space zu treffen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und Frachtkosten und in dänischen Kronen, sofern nicht anders vereinbart. Third.space behält sich das Recht vor, Preise aufgrund staatlicher Eingriffe und Gesetzesänderungen, wie beispielsweise Änderungen der Zoll- und Steuersätze, anzupassen.
5.2. Alle Lieferungen erfolgen vorbehaltlich der vorherigen Zahlung durch den Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
5.3. Wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt, hat Third.space ab dem Fälligkeitsdatum Anspruch auf Zinsen in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat. Bei Mahnungen wird für jede Mahnung eine Gebühr von 100,00 DKK erhoben.
5.4. Zusätzlich zu den Zinsen gemäß Ziffer 5.3 ist Third.space berechtigt, alle Lieferungen an den Kunden vorübergehend ganz oder teilweise auszusetzen, bis der fällige Betrag bezahlt ist.
5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag oder anderen Vereinbarungen mit Third.space aufzurechnen, ebenso wenig wie er berechtigt ist, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder die Zahlung aufgrund von Verzögerungen, Mängeln, Reklamationen oder anderen Ansprüchen gegen Third.space zu verweigern.
6. Höhere Gewalt
6.1. Die Lieferverpflichtung von Third.space gegenüber dem Kunden wird aufgrund höherer Gewalt vorübergehend aufgeschoben, eingeschränkt oder ausgesetzt. Höhere Gewalt bezeichnet Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Third.space liegen und die Third.space zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Krieg, staatliche Eingriffe, Blockaden, Transportmangel, Warenknappheit, Epidemien, Pandemien oder andere Gesundheitskrisen und die Folgen von Quarantänen oder Verboten durch Behörden sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, unabhängig davon, ob diese Ereignisse Third.space oder die Lieferanten von Third.space betreffen, Fehler des Spediteurs und Frachtführers sowie die Nichtlieferung von Lieferungen durch Subunternehmer von Third.space. In Bezug auf COVID-19: Wenn eine zuständige Behörde Maßnahmen, Beschränkungen oder Richtlinien aufgrund von COVID-19 erlässt und dies Third.space daran hindert, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig zu erfüllen, stellt dies ein Ereignis höherer Gewalt dar. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Maßnahmen, Beschränkungen oder Richtlinien bereits vor Vertragsabschluss erlassen wurden.
6.2. Third.space wird den Kunden unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt informieren.
6.3. Der Kunde kann den Vertrag nicht aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt kündigen und hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verluste, die ihm in diesem Zusammenhang entstehen.
6.4. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne weitere Haftung gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
7. Produktinformationen und Änderungen
7.1. Angebote, Zeichnungen, Spezifikationen und Einrichtungsvorschläge sowie entsprechende Dokumente und Informationen (im Folgenden zusammenfassend „Dokumentation“), die von Third.space vor oder im Zusammenhang mit einem Angebot oder einem Vertrag bereitgestellt werden, bleiben Eigentum von Third.space. Der Kunde darf die Dokumentation ohne schriftliche Genehmigung von Third.space nicht für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags verwenden oder an Dritte weitergeben.
7.2. Third.space behält sich das Recht vor, konstruktive Änderungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Preis, die Lieferung, das Gesamterscheinungsbild oder die Funktion der gelieferten Ware haben.
8. Mängel und Reklamationen
8.1. Bei Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und zu testen, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängeln ist. Der Kunde muss Third.space unverzüglich schriftlich reklamieren, wenn er Mängel an der Lieferung feststellen kann. Reklamiert der Kunde nicht rechtzeitig, behält sich Third.space das Recht vor, die Reklamation des Kunden abzulehnen.
8.2. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird Third.space nach eigenem Ermessen Ersatz leisten, den Mangel beheben oder dem Kunden eine angemessene Preisminderung gewähren. Dies ist die einzige Verpflichtung von Third.space gegenüber dem Kunden im Falle eines Mangels, und Third.space ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine weitere Entschädigung oder Schadenersatz zu leisten.
8.3. Die Mängelbeseitigung erfolgt am Lieferort, es sei denn, Third.space hält es für angemessen, dass das mangelhafte Teil oder gegebenenfalls das Material an Third.space zurückgesandt wird. Wenn die Demontage und Montage die Einbeziehung anderer Geräte erfordert, gehen die damit verbundenen Arbeiten und Kosten zu Lasten des Kunden. Der Versand an Third.space erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die angemessenen Anweisungen von Third.space bezüglich der Versandart zu befolgen.
8.4. Die Haftung von Third.space erstreckt sich nur auf Mängel, die unter den in der Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen sowie bei ordnungsgemäßer Nutzung durch den Kunden auftreten. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Gründen beruhen, die nach der Lieferung entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf i) mangelhafte oder unsachgemäße Wartung durch den Kunden, ii) unsachgemäße Installation, iii) ohne schriftliche Zustimmung von Third.space vorgenommene Änderungen oder iv) vom Kunden unsachgemäß durchgeführte Reparaturen. Schließlich umfasst die Haftung keine normale Abnutzung und Verschlechterung.
8.5. Liegt kein von Third.space zu vertretender Mangel vor, hat Third.space Anspruch auf Ersatz der durch die Reklamation des Kunden entstandenen Arbeiten und Kosten.
8.6. Ungeachtet der Bestimmungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gilt die Mängelhaftung von Third.space für Teile des Liefergegenstandes nicht länger als 1 Jahr ab Lieferung, sofern nicht schriftlich oder durch zwingendes Recht etwas anderes vereinbart wurde.
9. Haftung für Schäden, die durch die gelieferte Ware verursacht wurden (Produkthaftung)
9.1. Third.space haftet nur für Schäden, die durch die gelieferte Ware verursacht wurden (Produkthaftung), soweit die Vorschriften nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
9.2. Der Kunde hält Third.space schadlos, soweit Third.space gegenüber Dritten für solche Schäden und Verluste haftbar gemacht wird, für die der Kunde gemäß Ziffer 9.1 haftet.
10. Haftung von Third.space gegenüber dem Kunden
10.1. Third.space haftet in keinem Fall für indirekte Verluste oder Folgeschäden jeglicher Art des Kunden. Darüber hinaus haftet Third.space in keinem Fall für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangenen Goodwill oder entgangene Verträge des Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können.
10.2. Die Gesamthaftung von Third.space für Schäden und Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich einer anteiligen Preisminderung, ist auf den vereinbarten Kaufpreis beschränkt, jedoch niemals höher als der tatsächliche Preis, den der Kunde an Third.space gezahlt hat.
10.3. Die in den Punkten 10.1-10.2 genannten Einschränkungen gelten nicht für Schäden und Verluste, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
11. Referenzen
11.1. Third.space kann von Zeit zu Zeit verschiedene Materialien zu Marketingzwecken veröffentlichen. Der Kunde erteilt Third.space vorab seine Zustimmung, den Namen und das Logo des Kunden sowie Bilder und Erfahrungen aus der im Rahmen des Vertrags geleisteten Arbeit für Marketingzwecke zu verwenden, möglicherweise nach vorheriger Absprache mit dem Kunden. Der Kunde kann diese Genehmigung jederzeit widerrufen.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
12.1. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Third.space im Zusammenhang mit dem Vertrag finden Sie in der Datenschutzerklärung von Third.space, die unter Thirdspace.dk verfügbar ist.
13. Verbot der Übertragung von Pflichten und Rechten durch den Kunden
13.1. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Third.space nicht an Dritte übertragen. Diese Zustimmung darf nicht ohne objektiven Grund verweigert werden.
14. Gerichtsstand und Streitbeilegung
14.1. Diese Bedingungen und die Vereinbarung unterliegen dem materiellen Recht Dänemarks unter Ausschluss der Grundsätze und Regeln zur Rechtswahl. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
14.2. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Vereinbarung entstehen können, einschließlich Streitigkeiten über die Bedingungen oder deren Existenz oder Gültigkeit, werden vom Gericht in Aarhus (Retten i Aarhus) als Gericht erster Instanz oder – nach Ermessen von Third. space nach eigenem Ermessen – vor einem Schiedsgericht, das vom Dänischen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (Voldgiftsinstituttet) gemäß dessen Regeln, die ab der Einreichung der Klage gelten, ernannt wird und seinen Sitz in Aarhus, Dänemark, hat.



Bei Third.space beschränken wir uns nicht auf Projekte in bestimmten Bereichen. Wir bieten unsere Dienstleistungen weltweit an, wobei Sie als Kunde von unseren engen Beziehungen zur Lars Larsen Group profitieren.
Als Teil der Lars Larsen Group können wir Möbel und Materialien aus aller Welt kostengünstig, zuverlässig und schnell beschaffen.